Apartment-Haus Gundelfinger
Gräfenberg, Fränkische Schweiz

AGB

Apartment-Haus Gundelfinger, Bahnhofstraße 28+30, 91322 Gräfenberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt und (bei Buchung von mehr als 30 Tagen im Voraus) eine Anzahlung beim Gastgeber eingegangen ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt und vollständig bezahlt worden ist. Die vollständige Bezahlung des Gesamt-Reisepreises ist vor der Schlüsselübergabe am Anreisetag fällig. Die AGB werden mit Abschluss des Gastaufnahmevertrags Vertragsbestandteil. Der Gastgeber kann vom Beherbergungsvertrag zurücktreten und vom Gast Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 verlangen, wenn der Gast die vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig leistet. Der Gastgeber kann den Vertrag frist- und entschädigungslos in Fällen von höherer Gewalt, bei sonstigen Ereignissen (Wasser-, Sturm-, Brandschäden etc.) oder die in der Person des Gastes liegen, fristlos kündigen. Die Kündigung kann auch nach Anreise des Gastes erklärt werden. 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Die Unterkunft darf nur mit der laut Beherbergungsvertrag zulässigen maximalen Personenanzahl belegt werden. Der Gast ist ohne die Erlaubnis des Gastgebers nicht berechtigt, die Unterkunft einem Dritten zum Gebrauch (z.B. zum Duschen) zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Bei Abreise einzelner Personen vor dem gebuchten Abreisetag werden keine Mietgebühren erstattet. Hunde und andere Haustiere sind nicht gestattet.

4. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

5. Tritt der Gast durch eine schriftliche Erklärung vom Beherbergungsvertrag zurück, kann der Gastgeber Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Unterkünfte zu berücksichtigen. Der Gastgeber kann seinen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Übernachtungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Aufenthaltspreis pauschalieren:
· bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 0 % des Reisepreises
· ab dem 30. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 100 % des Reisepreises abzüglich berechneter Zusatzpreise (z.B. Endreinigung)

6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Gastgeber keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Preise entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

7. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Der Mindestpreis berechnet sich auf Basis einer Mindestaufenthaltsdauer von 2 Nächten.

8. Der Gast verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung (hier klicken bzw. https://www.apartment-haus.com/hausordnung).

9. Der Zeitpunkt für die Schlüsselübergabe ist spätestens einen Tag vor Anreise mit dem Gastgeber zu vereinbaren. Bei Abweichungen von diesem vereinbarten Zeitpunkt um mehr als eine Stunde ist der Gastgeber unverzüglich zu verständigen. Das Apartment steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 19.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.
Am Abreisetag ist das Apartment bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Der Gast hat keinen Anspruch auf Check-In vor 15 Uhr und Check-Out nach 10 Uhr. Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Gastgeber oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch im Apartment hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

10. Sollte es zu Schäden im Apartment kommen, ist unverzüglich der Gastgeber zu informieren. Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, die über den normalen Gebrauch hinausgehen.

11. Der Gastgeber ist berechtigt, das Apartment tagsüber auch bei Abwesenheit des Gasts / der Gäste bei Bedarf, z.B. zum Austausch von Handtüchern (auf Wunsch des Gastes nach jeweils 4 Aufenthaltstagen), zum Austausch der Bettwäsche (auf Wunsch des Gastes nach jeweils 7 Aufenthaltstagen), für eine Zwischenreinigung (auf Wunsch des Gastes jederzeit gegen Aufpreis) und in Notfällen (z.B. Wasserschaden, Feuer – auch mit Rettungskräften) zu betreten.
Unsere Apartments sind mit fernauslesbaren Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessgeräten ausgestattet. Die Daten werden anonymisiert erfasst und nach Abreise des Gasts automatisch gelöscht. Die idealen Werte für Bausubstanz (Schimmelvermeidung) und Energieeffizienz liegen zwischen 16 und 22 Grad Celsius Raumtemperatur sowie zwischen 40% und 60% relativer Luftfeuchtigkeit. Bei Abweichungen von diesen Eckwerten und bei mehrstündiger Abwesenheit der Gäste ist der Gastgeber berechtigt, das Apartment zum Lüften und Heizen zu betreten.

12. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Gastaufnahmebedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.

© Apartment-Haus Gundelfinger, Stand 29.12.2023

https://www.apartment-haus.com/hausordnung
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